Aktuelles

27.04.2020

Achtung! Neuer Bußgeldkatalog bringt massive Verschärfungen

Am 28.04.2020 tritt die im Februar verabschiedete, überarbeitete Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft.

Diese hat es in sich und bringt für Autofahrer massive Verschärfungen mit sich.

Beim Thema Geschwindigkeitsüberschreitung ist bereits unabhängig von der Unterscheidung inner- oder außerorts ab einer Überschreitung von 16 km/h mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei zu rechnen.

Innerorts ist bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.

Außerorts gibt es bereits bei einer Überschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot.

Früher galt für die Verhängung des Fahrverbots die Regel, dass innerorts erst ab einer Überschreitung von 31 km/h und außerorts sogar erst ab einer Überschreitung von 41 km/h bei einem erstmaligen Verstoß ein Fahrverbot angeordnet werden konnte.

Gerade in diesem Bereich bedeuten die Neuerungen somit massive Verschärfungen für alle Autofahrer.

Auch Parkverstöße und das Nichtbeachten des Bildens einer Rettungsgasse werden massiv verteuert.

Alle Autofahrer sollten sich daher dringend Ende April mit den Neuerungen des Bußgeldkatalogs beschäftigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Sollte es dennoch zu einem Bußgeldbescheid kommen, so sollte dieser jedenfalls bei der Verhängung eines Fahrverbotes oder sonstigen erheblichen Maßnahmen anwaltlich überprüft werden, da viele Bußgeldbescheide formale Fehler enthalten. So kann in einigen Fällen doch erreicht werden, dass Bußgeldbescheide entweder aufgehoben oder zumindest abgemildert werden.

 

Rechtsanwalt Wulf

 
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