Aktuelles

21.02.2012

Zur Zulässigkeit von Rauchpausen am Arbeitsplatz

In der Vergangenheit war es usus, daß am Arbeitsplatz selbst in Großbüros geraucht wurde.
Es wurde dabei wenig Rücksicht darauf genommen, ob im Büro auch Nichtraucher anwesend waren.
Der Schutz der Nichtraucher wurde inzwischen aber gesetzlich geregelt und es ist daher heute nicht mehr gestattet, am Arbeitsplatz zu rauchen.

Ein Nichtraucher muss es heute also nicht mehr hinnehmen, wenn im gemeinsamen Büro oder an der Arbeitsstätte geraucht wird. Der Arbeitgeber kann daher ein generelles Rauch-verbot aussprechen, sowohl in den Büros wie auch in den Umkleideräumen oder in den Toiletten und auch in Aufenthaltsräumen.

Ein Recht auf Rauchen am Arbeitsplatz gibt es also ebenso wenig, wie einen Anspruch auf eine Zigarettenpause.
Es gibt folgerichtig daher erst recht keinen Anspruch auf Einrichtung eines Raucherraumes.
Es stellt vielmehr schon ein erhebliches Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, wenn ein Raucher draußen vor den eigentlichen Firmenräumen rauchen darf.
Weiter ist daher auch nicht zu beanstanden, wenn Raucherpausen zwar gewährt werden, die verlorene Arbeitszeit aber nachgeholt werden muss.

Eine Raucherpause kann nicht etwa mit dem Anspruch auf einen Gang zur Toilette verglichen und gleichgestellt werden.

Rechtsanwalt Stephan Kemmerich

 
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