Aktuelles

25.01.2022

Was tun bei teuren Energieverträgen

Zurzeit häufen sich in den Medien Berichte, dass zumeist Billiganbieter von Strom- und Gaslieferungsverträgen den Kunden gegenüber die Verträge kündigen, so dass die Kunden sodann in die nunmehr wesentlich teurere Grundversorgung fallen.

Oft wird dann in den Medien lapidar und ohne nähere Angaben darauf hingewiesen, dass die Kündigungen der Billiganbieter unberechtigt seien und somit den Verbrauchern Schadenersatzansprüche gegen die kündigenden Unternehmen zustehen würden.

Dies gilt allerdings nicht in jedem Fall und muss sorgfältig geprüft werden.

Grundsätzlich steht es nämlich jedem Vertragspartner frei, einen unbefristeten Vertrag zu kündigen. Dies gilt natürlich auch für Strom- und Gasanbieter.

Nur für den Fall, dass der Anbieter mit dem Kunden einen befristeten Vertrag einschließlich einer Preisgarantie für die Vertragslaufzeit abgeschlossen hat, darf der Vertrag durch den Strom- oder Gasanbieter nicht vor Ablauf dieser Frist beendet werden.

Kündigt der Versorger dennoch, so können dem Kunden dann Schadenersatzansprüche aufgrund der erheblichen Mehrpreise in der Grundversorgung zustehen.

Kunden sollten sich daher ggfls. unter Vorlage der ursprünglichen Vertragsbedingungen anwaltlich beraten lassen.

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich niemand verpflichtet ist, dauerhaft in der Grundversorgung zu verbleiben.

Es ist jedem Kunden zu empfehlen, sich nach entsprechender Kündigung schnellstmöglich einen neuen, günstigen Anbieter von Strom oder Gas zu suchen.

Dies gilt auch im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht, wenn beabsichtigt ist Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

Rechtsanwalt Wulf

 
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