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06.02.2024

Karnevalskostüm - Was ist erlaubt, was verboten?

Die sogenannte fünfte Jahreszeit steht vor der Tür und es beginnt eine Zeit der ausgelassenen Feierlichkeiten.

Hierzu gehört zu Karneval auch häufig eine Verkleidung.

Bei der Wahl der Verkleidung ist in Deutschland allerdings im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einiges zu beachten.

Grundsätzlich ist beispielsweise die Verwendung verfassungswidriger oder terroristischer Symbolik im Rahmen eines Kostüms in Deutschland verboten und sogar gem. § 86 StGB unter Strafe gestellt.

Während somit beispielsweise in Großbritannien die Verkleidung als Wehrmachtsoffizier (man denke an Prinz Harry) nur als geschmacklos betrachtet werden kann, so wäre eine entsprechende Verkleidung in Deutschland tatsächlich nicht erlaubt und strafrechtlich relevant.

Gleiches gilt auch für die Verwendung der entsprechenden Zeichen und Symbole terroristischer Organisationen wie des sogenannten islamischen Staates oder neuerdings auch der Hamas.

Auch bei der Wahl grundsätzlich zugelassener Kostümierungen ist in Teilbereichen Vorsicht geboten.

Es ist beispielsweise grundsätzlich erlaubt, sich in Deutschland als Polizist zu verkleiden Bei der Art und Weise der Kostümierung muss allerdings beachtet werden, dass keine Verwechslungsgefahr zu einem echten Polizisten besteht.
Dies gilt auch für andere hoheitliche Berufsträgergruppen.

Auch das Mitführen von Waffen als Accessoire ist zumindest dann problematisch, wenn diese tatsächlich echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen und im rechtlichen Sinne als sogenannte „Scheinwaffen“ gewertet werden können.
Beim Mitführen einer Waffe als Teil des Kostüms sollte daher zwingend darauf geachtet werden, dass es sich hierbei um eine erkennbar unechte Waffe handelt.

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass manche Leute eine Verkleidung als Mexikaner, Indianer oder ähnliches als nicht mehr zeitgemäß ansehen. Eine derartige Verkleidung ist allerdings nach wie vor erlaubt und es sollte jedem persönlich überlassen bleiben, mit welcher Kostümierung er die Karnevalstage begeht. Es ist schließlich Zeit der Jecken!

 

Rechtsanwalt Wulf

 

 
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