Aktuelles

05.04.2024

Cannabis-Gesetz in Kraft

Nach langem Hin- und her hat das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nunmehr den Bundesrat passiert und ist am 01.04.2024 in Kraft getreten.

Was aber bedeutet diese Teil-Legalisierung nunmehr für die Praxis?

Es wurde bereits in der Presse ausreichend bekanntgemacht, dass nunmehr der legale Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene erlaubt ist. Außerdem ist der private Eigenanbau von drei weiblichen Cannabis-Pflanzen erlaubt.

Darüber hinaus soll die Abgabe von Cannabis in sogenannten Clubs erfolgen, deren Mitgliederzahl allerdings auf maximal 500 Personen begrenzt ist.

Die Frage, die sich aus dieser gesetzlichen Vorgabe stellt, ist derzeit vor allem, wie interessierte Personen nunmehr in den legalen Besitz von Cannabis-Produkten gelangen können.

Es ist nämlich nach wie vor nach § 29 BtMG verboten, Betäubungsmittel zu veräußern oder sich zu verschaffen.

Noch problematischer ist die Idee, nunmehr beispielsweise in die Niederlande zu fahren und sich dort Cannabis-Produkte zu verschaffen.

Hier würde es sich um eine illegale Einfuhr von Drogen handeln, welche mit erheblichen Strafen belegt ist.

Mit dem Gesetz ändert sich somit zum jetzigen Stand nichts an der Illegalität der Beschaffung.

Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass Cannabis-Konsumenten praktisch nicht am Straßenverkehr teilnehmen können, da die jetzige Grenze für die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei 1 ng/l im Blut liegt und daher sozusagen knapp oberhalb der Nachweisgrenze.

Eine Änderung ist zwar in Aussicht gestellt, lässt allerdings ebenfalls auf sich warten.

Das ganze Gesetz ist nach derzeitigem Stand für die Praxis untauglich und wird daher wohl zu einem erheblichen Mehraufwand für die Justiz führen.

 

Rechtsanwalt Wulf

 

 
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