Um gezielt Unternehmen für das Anwaltsinkasso zu gewinnen, sowie weitere klassische Anwaltsmandanten zu akquirieren, haben wir unser Team durch eine Mitarbeiterin für den Vertrieb und das Marketing zum 1. Oktober 2011 verstärkt.
Die Kosten eines Zivilprozesses können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat damit seine Rechtsprechnung, die dies nur in engen Ausnahmefällen zuließ, geändert.
Im Zusammenhang mit der Trennung/Scheidung von Eheleuten stellt sich häufig das Problem, ob und inwieweit das Scheidungsverfahren sich auf ein bestehendes Mietverhältnis auswirkt.