Aktuelles

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Der Bundesgerichtshof hält die Zwangsräumung nach dem sog. "Berliner Modell" für zulässig.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012 (6 AZR 553/10) ist die[nbsp]Frage[nbsp]des Arbeitgebers nach der[nbsp]Schwerbehinderung jedenfalls dann[nbsp]zulässig, wenn das[nbsp]Arbeitsverhältnis[nbsp]bereits[nbsp]mindestens 6 Monate[nbsp]besteht, also der Arbeitnehmer den[nbsp]Sonderkündigungsschutz[nbsp]für behinderte Menschen erworben hat.

Einige essentielle Voraussetzungen sind zu beachten, damit eine Mieterhöhung bei einem Wohnraummietvertrag rechtmäßig ist.

In der Vergangenheit war es usus, am Arbeitsplatz zu rauchen.[nbsp]Der Schutz der Nichtraucher wurde inzwischen aber gesetzlich geregelt und es ist daher heute nicht mehr gestattet, am Arbeitsplatz zu rauchen.

Der europäische Gerichtshof hat am 26.01.2012 entschieden (EuGH, Urteil vom 26.01.2012 - C-586/10), dass Arbeitsverträge mehrfach befristet werden können, obwohl ein wiederkehrender oder sogar ständiger Bedarf an Vertretungen besteht, und dass diese Vorgehensweise nicht dem EU-Recht widerspricht.

 
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