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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Wohnungskündigung bei Zahlungsrückständen erleichtert (Urteil vom 10.10.2012, VIII ZR 107/12).

Bei Mietnebenkostenabrechnungen steht die Heizkostenabrechnung überwiegend im Fokus der Parteien, wenn es um die Frage geht, wie die Heizkosten auf die Mieter umgelegt werden müssen.

Ein Vermieter muss zwar in Notfällen die Möglichkeit haben, in die Wohnung zu gelangen, kann aber nicht darauf bestehen, einen Wohnungszweitschlüssel zu besitzen.

Der BGH hat entschieden, dass bestimmte Klauseln eines Stromanbieters bezüglich des Zustandekommens des Vertrages und hinsichtlich Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatz wirksam sind.

Im Spätherbst des Jahres 2012 wird die Kanzlei Dr. Dohr [&] Kollegen mit einer Vortragsreihe für Interessierte starten.

 
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