Aktuelles

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Nach Ansicht des BGH[nbsp](XI ZR 96/11) steht einem Bankkunden kein Rückzahlungsanspruch gegen die Bank zu, wenn er TAN-Nummern (unwissentlich) Dritten zugänglich macht, wobei der Vorwurf der leichten Fahrlässigkeit genügt.

Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11)[nbsp]verweist Rechtsstreit an Oberlandesgericht zurück.

Seit Freitag, 13. April fährt das erste[nbsp]„Krefelder Kanzlei Dr. Dohr [&] Kollegen Taxi“[nbsp]durch Krefeld.

Diesmal aus der Automobilbranche: Geschäftsführer Stefan Hellinger von Auto-Hellinger [&] Co. GmbH über die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei:[nbsp]Referenz zum Download

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